Beglaubigung ausländischer Dokumente

Zum Nachweis der Zugangsvoraussetzungen für ein Master-Studium sind unterschiedliche Dokumente (bspw. Abschlusszeugnisse) nötig.

Wurden Ihre Dokumente im Ausland ausgestellt, müssen Sie diese entsprechend bestimmter Richtlinien beglaubigen lassen, sodass diese in Österreich – und somit an der FH Technikum Wien – anerkannt werden können. Wurden Ihre Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung vorlegen, für welche ebenfalls bestimmte Richtlinien einzuhalten sind. Auf der folgenden Seite können Sie das Ausstellungsland Ihrer Dokumente auswählen und werden von dort zu den dazugehörigen Beglaubigungsvorschriften und Übersetzungsrichtlinien weitergeleitet:


Länderliste für Beglaubigungsvorschriften


Die beglaubigten Übersetzungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen und im Bewerbungstool hochgeladen werden. Die Beglaubigungen können grundsätzlich nachgereicht werden, spätestens jedoch bis 15. November.