Sie möchten gerne einen Studienwechsel oder einen Quereinstieg in ein Studium der FH Technikum Wien vornehmen? Hier finden Sie alle Informationen zum Wechsel des Studiengangs, zum Quereinstieg sowie zur Anrechnung. Bei zusätzlichen Fragen steht Ihnen die Studienberatung der FH Technikum Wien gerne zur Verfügung.
Einstieg in ein höheres Semester und Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse
Im Sinne der Förderung der Durchlässigkeit des Bildungssystems (vgl. §-3 Abs.-1-Z-3 Fachhochschulgesetz) gibt es an der FH Technikum Wien die Möglichkeit, in ein höheres Studiensemester einzusteigen bzw. Vorkenntnisse anrechnen zu lassen.
Einstieg in ein höheres Semester mit schulischer Vorbildung
Im Falle entsprechender fachlicher Vorbildung (z.B. Besuch einer facheinschlägigen HTL-Ausbildungsrichtung) besteht bei Bachelor-Studiengängen die Möglichkeit, ins zweite (Sommer-) bzw. dritte (Winter-) Semester einzusteigen. Dadurch verkürzt sich das sechssemestrige Studium um ein Semester bzw. ein Studienjahr. Die Entscheidung über den Einstieg in ein höheres Semester liegt bei der jeweiligen Studiengangsleitung.
Sollten Sie in das zweite oder dritte Semester einsteigen wollen, so bewerben Sie sich bitte über unser Online-Bewerbungstool.
Wählen Sie bei der Bewerbung bitte immer das Wintersemester aus und geben Sie im Feld „Anmerkung zur Bewerbung“ das entsprechend gewünschte Semester für den Einstieg an: 2. (Sommer-) bzw. 3. (Winter-)-Semester.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für den Einstieg in das Sommersemester Mitte Jänner endet. Das dazugehörige Aufnahmeverfahren findet dann im Anschluss statt.
Die Bewerbungsfrist für einen Einstieg ins dritte Semester entnehmen Sie bitte folgendem Link.
Hinweis: Bitte laden Sie vorhandene Vorkenntnisse (bspw. Semesterzeugnisse) gemeinsam mit Ihrem Zeugnis der allgemeinen Universitätsreife im Bewerbungstool hoch und machen Sie einen entsprechenden Vermerk im Bewerbungstool im Textfeld „Anmerkungen“. Im Zuge Ihrer Online-Bewerbung wird geprüft, ob die erworbenen Vorkenntnisse für einen evtl. Quereinstieg ausreichend sind.
Tipp: Beachten Sie obig erwähnte Bewerbungsfristen und informieren Sie sich, ob sich bei einem eventuellen Studienwechsel auch Änderungen hinsichtlich der Studienbeihilfe bzw. Familienbeihilfe ergeben. Auf stipendium.at finden Sie Wissenswertes über die Auswirkungen des Studienwechsels auf die Beihilfe.
Einstieg von HTL-Absolvent*innen
Der Quereinstieg in das zweite oder dritte Semester ist für Absolvent*innen mit facheinschlägiger Ausbildungsrichtung mit einem fachbezogenen Reihungstest verbunden, der zusätzlich zum allgemeinen Reihungstest für das erste Semester zur Anwendung kommt.
Aufgrund der beschränkten Anzahl an Studienplätzen hängt der Quereinstieg von der Verfügbarkeit der Studienplätze im entsprechenden Studiensemester, der Anzahl der Bewerber*innen und Ihrem Reihungstest-Ergebnis ab.
Da Anrechnungen mit BHS- und AHS-Zeugnissen nur bis zum Höchstausmaß von 60 ECTS zulässig sind, sind bei einem Quereinstieg ins dritte Semester keine Anrechnungen mehr mit dem HTL-Zeugnis möglich.
Beispiele von Einstiegsmöglichkeiten in höhere Semester für HTL-Absolvent*innen spezieller Fachrichtungen sind auf den nachfolgenden Seiten in einer Tabelle dargestellt.
Einstieg in ein höheres Semester mit hochschulischer Vorbildung
Auch Abbrecher*innen von anderen Hochschulstudien (z.B. Universitäten, Privatuniversitäten,…) können in ein höheres Semester einsteigen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den infrage kommenden Studiengang.
Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse
Neben dem Einstieg in ein höheres Studiensemester besteht bei Bachelor- und Master-Studiengängen auch die Möglichkeit der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse. Eine Anerkennung setzt voraus, dass die erworbenen Kenntnisse mit dem Inhalt und Umfang der anzurechnenden Lehrveranstaltung bzw. des anzurechnenden Moduls gleichwertig sind.
Anrechnungen aus dem schulischen Bereich sind nur mit BHS- und AHS-Zeugnissen zulässig. Die Entscheidung über die Anrechnung erfolgt auf der Grundlage der entsprechenden Zeugnisse und weiterer Nachweis-Dokumente (z.B. Syllabus, Lehrpläne, Modulbeschreibung,…). Die folgenden Informationen müssen enthalten sein: Name der das Zeugnis ausstellenden Institution; Beschreibung der Lehrinhalte und / oder Lernergebnisse; zeitlicher Umfang der Lehrveranstaltung (z. B. SWS, ECTS, Unterrichtsstunden,…).
Fachhochschulen haben auch die Möglichkeit, berufliche Kompetenzen anzurechnen. Soll die Anrechnung einer Lehrveranstaltung oder eines Moduls auf der Grundlage beruflich erworbener Kompetenzen erfolgen, ist eine detaillierte Beschreibung der beruflichen Tätigkeit vorzulegen. Nähere Informationen dazu finden sich im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen / Prüfungsordnung, §-4 Abs.-11-16.
Die Angaben der Tätigkeitsbeschreibung werden von der Studiengangsleitung geprüft.
Bei Bedarf kann auch eine Überprüfung der Angaben durch eine geeignete Methode (z.B. durch Lösung einer konkreten Aufgabenstellung oder einer Programmieraufgabe, durch ein Fachgespräch…) erfolgen.
Sowohl Zeugnisse aus dem schulischen Bereich als auch berufliche oder außerberufliche Qualifikationen können bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS angerechnet werden. In Summe sind Anrechnungen aus dem schulischen und beruflichen Bereich bis zum Höchstausmaß von 90 ECTS möglich. Für Anrechnungen mit hochschulischen Zeugnissen gibt es keine Höchstgrenze.
Nähere Details erhalten Sie nach erfolgreicher Aufnahme in einen unserer FH-Studiengänge.
Gleichstellung HTL-Ingenieur und Bachelor
Der HTL-Ingenieur wurde dem Bachelor innerhalb des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) gleichgestellt. Am 1.Mai 2017 trat die Novelle des Ingenieurgesetzes in Kraft. Innerhalb des NQR wurde der Ingenieur – ebenso wie der Bachelor – der Qualifikationsstufe 6 zugeordnet. Voraussetzung dafür ist, dass der/die HTL-Absolvent*in seine/ihre Qualifikation im Gespräch mit Expert*innen aus der Praxis und der Lehre (HTL) nachweisen kann. Dies bringt vor allem der heimischen Wirtschaft Vorteile. Denn bis zu diesem Zeitpunkt (1.Mai 2017) gab es international keine Entsprechung für den „Ingenieur“: ein Nachteil für österreichische Firmen bei internationalen Ausschreibungen.
Bachelor-Titel nur nach Studium
Dennoch bleiben zwischen HTL-Maturant*in und Bachelor-Absolvent*in gewisse Unterschiede bestehen: Der/die Ingenieur*in erwirbt trotz Aufwertung nicht automatisch den akademischen Titel Bachelor. Mit HTL-Matura alleine erfüllt man auch nicht die Zulassungsvoraussetzungen für ein technisches Master-Studium. Diese Bestimmungen aus dem Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) gelten nach wie vor: „Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ist ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.“ Eine HTL zählt jedoch nicht zu den postsekundären Bildungseinrichtungen.
Informationsblatt Gleichwertigkeit HTL-Ingenieur – Bachelor – KURZ
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