Es ist der FH Technikum Wien ein Anliegen, faire Rahmenbedingungen im Studienverlauf wie auch im Aufnahmeverfahren zu schaffen. Um eventuelle Maßnahmen, Hilfestellungen und Vorkehrungen zum Nachteilsausgleich bestmöglich umsetzen zu können, bitten wir Sie, sich mit uns frühzeitig in Verbindung zu setzen.
Brauchen Sie Unterstützung? Benötigen Sie bestimmte Hilfestellungen oder Voraussetzungen, um am Aufnahmeverfahren und dem Studium teilnehmen zu können? Kontaktieren Sie bitte:
Die FH Technikum Wien möchte allen Bewerberinnen und Bewerbern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Studium ermöglichen. Behinderungen, Beeinträchtigungen und Erkrankungen sind immer individuell – daher ist die FHTW bemüht individuelle Lösungen anbieten zu können. Aus unserer Satzung:
Satzungsteil Gender Mainstreaming und Diversity Management
§ 1. Grundsatz
(1) Die FH Technikum Wien setzt sich im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv und sichtbar dafür ein, (potentiellen) Studierenden und (potentiellen) Mitarbeiter*innen aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen gleiche Chancen anzubieten, unabhängig der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des biologischen Geschlechts.
(2) Die FH Technikum Wien leistet ihren Beitrag, sich aktiv für die Beseitigung bestehender Benachteiligungen an der FH Technikum Wien und die Gestaltung von gleichstellungsfördernden Lern- und Arbeitsumgebungen einzusetzen.
Individuell angepasste Rahmenbedingungen für BewerberInnen und Studierende mit Beeinträchtigung
Attest eines Facharztes ist nötig.
- Individuell angepasstes Aufnahmeverfahren (Reihungstest, Interview)
- Alternative Prüfungsmodalitäten im Studienverlauf
- Assistenzhunde sind gestattet
Bauliche Situation an der FHTW
- Barrierefreier Zugang via Haupteingang
- Alle Aufzüge barrierefrei in jedem Gebäudeteil
- Barrierefreie Toiletten in allen Gebäudeteilen: A-Gebäude 2. Stock und F-Gebäude Erdgeschoss, 2. Stock und 7. Stock, EnergyBase in jedem Stockwerk
- Mensa barrierefrei
Informationen zum Thema Studieren mit Behinderung
Beratungsstellen
Behindertenverbände
Ombudsstelle
Studienbeiträge
- Erlass des Studienbeitrags bei Behinderung von mind. 50%
Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen / Prüfungsordnung
§ 6. Studienbeiträge
(1) „Der Studienbeitrag wird Studierenden ab dem Wintersemester 2015/16 erlassen, wenn eine Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50% festgestellt ist.“
Erasmus+ Auslandssemester oder Auslandspraktikum
- Erasmus+ Sonderzuschuss
Erasmus+ Teilnehmer/innen mit Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischer Krankheit können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Ausland um einen Erasmus+ Sonderzuschuss ansuchen. Sonderzuschuss für Auslandssemester und Auslandspraktikum
Einen Sonderzuschuss für den Auslandsaufenthalt können übrigens auch Studierende mit Kind(ern) erhalten!
Die FH Technikum Wien ist Mitglied in diversen Netzwerken, um das Thema Inklusion inner- und außerhalb der FHTW zu fördern. Z.B.: AG der Fachhochschulkonferenz zum Thema Diversity Management; uniability (www.uniability.org).