Zugangsvoraussetzungen: Master Data Science

Master-Studiengänge bauen auf einem absolvierten Bachelorstudium auf und dienen der schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. Spezialisierung oder Erweiterung der vorhandenen Kompetenzen.

Fachliche Zugangsvoraussetzung zum Master-Studiengang Data Science ist ein abgeschlossener facheinschlägiger FH-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (mindestens 180 ECTS-Punkte). 

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind.

Das Bachelor-Zeugnis ist bis spätestens 15. November nachzureichen.

Wann gilt mein Bachelor-Abschluss als facheinschlägig?

Als facheinschlägig für den Master-Studiengang Data Science gilt die Absolvierung eines in- oder ausländischen Bachelorabschlusses, in dessen Rahmen nachweislich insgesamt rd. 60 ECTS in folgenden drei Kernfachbereichen akkumuliert wurden:

Kernfachbereich
Methoden der Informatik (zumindest: strukturierte und objektorientierte Programmierung [5 ECTS], Datenbanken (SQL) [3 ECTS],
Betriebssysteme & Netzwerktechnik [3 ECTS], Python; zusätzlich: Algorithmen und Datenstrukturen, Web Technologien (HTML, Javascript)).
Mathematik & Statistik (zumindest: Wahrscheinlichkeitsrechnung [2 ECTS], Angewandte Statistik mit R [3 ECTS], Lineare Algebra [2 ECTS], Analysis [3 ECTS])
sowie wirtschaftswissenschaftliche Fächer (zB Betriebswirtschaftslehre, Controlling, ...)

Die erforderlichen Sprachkenntnisse des jeweiligen Studienganges entsprechen zumindest dem Niveau B2 des „gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ und sind durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen. Bewerber*innen, die über einen Schul- oder Hochschulabschluss in der geforderten Sprache verfügen, sind vom Nachweis mittels Zertifikat ausgenommen.

Im Einzelfall entscheidet die Studiengangsleitung (vgl. § 8 Abs. 6 Z 2 FHG idgF) über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen.

Für folgende Themenbereiche werden im Fühjahr (April, Mai) und im Sommer (Juli, August) Online-Kurse angeboten:

  • Datenbanken
  • Betriebssysteme und Netzwerktechnik

Während des 1. Semesters können im Rahmen des Ausgleichsmoduls (im Ausmaß von bis zu 5 ECTS) folgende Kurse absolviert werden:

  • Wahrscheinlichkeitsrechnung
  • Angewandte Statistik
  • Lineare Algebra
  • Analysis

Welche Voraussetzungen müssen Bewerber*innen aus dem Ausland erfüllen?

Wurden Ihre Dokumente im Ausland ausgestellt, müssen Sie diese entsprechend bestimmter Richtlinien beglaubigen lassen, sodass diese in Österreich – und somit an der FH Technikum Wien – anerkannt werden können. Wurden Ihre Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung vorlegen, für welche ebenfalls bestimmte Richtlinien einzuhalten sind. Auf der folgenden Seite können Sie das Ausstellungsland Ihrer Dokumente auswählen und werden von dort zun den dazugehörigen Beglaubigungsvorschriften und Übersetzungsrichtlinien weitergeleitet:

Länderliste für Beglaubigungsvorschriften

Die erforderlichen Sprachkenntnisse des jeweiligen Studienganges entsprechen zumindest dem Niveau B2 des „gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ und sind durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen. Bewerber*innen, die über einen Schul- oder Hochschulabschluss in der geforderten Sprache verfügen, sind vom Nachweis mittels Zertifikat ausgenommen.

Im Einzelfall entscheidet die Studiengangsleitung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen.