Zugangsvoraussetzungen: Bachelor Smart Homes und Assistive Technologien
Die Zugangsvoraussetzung zum Bachelor-Studiengang Informatik ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation.
Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:
- österreichisches Reifezeugnis,
- Zeugnis über die Berufsreifeprüfung,
- für den jeweiligen Fachhochschul-Studiengang in Frage kommendes Studienberechtigungszeugnis gemäß § 64a UG,
- ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifizierung oder auf Grund der Entscheidung der Studiengangsleitung des inländischen Fachhochschul-Studienganges im Einzelfall gleichwertig ist,
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife kann bis spätestens 15. November nachgereicht werden.
Mit einer Studienberechtigungsprüfung der richtigen Studienrichtungsgruppe erwerben Interessent*innen die Zugangsvoraussetzung für alle Bachelor-Studiengänge an der FH Technikum Wien. Folgende Studienberechtigungsprüfungen bieten Zugang zu allen Bachelor-Studiengängen an der FH Technikum Wien:
- Studienberechtigungsprüfung der Studienrichtungsgruppe ‘Ingenieurwissenschaftliche Studien‘
- Studienberechtigungsprüfung der Studienrichtungsgruppe ‘Naturwissenschaftliche Studien‘
Für weitere Infos zum Thema Studienberechtigungsprüfung und den einzelnen Studienrichtungsgruppen wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung.
Ich verfüge über keine dieser Urkunden, aber habe Berufserfahrung. Erfülle ich die Zugangsvoraussetzungen?
Die Abschlüsse in den folgenden Lehrberufsgruppen bzw. an den folgenden Berufsbildenden Mittleren Schulen (BMS) gelten als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der einschlägigen beruflichen Qualifikation:
Art | Bezeichnung |
---|---|
Lehrberufsgruppe | Elektrotechnik / Elektronik Informatik / EDV / Kommunikationstechnik Gesundheit / Medizin / Pflege Naturwissenschaften / Mathematik |
BMS (mind. 3 Jahre) | Biomedizin- und Gesundheitstechnik Elektronik und Technische Informatik Elektrotechnik |
Wer über einen dieser Abschlüsse verfügt, hat u.a. die Möglichkeit, eine Qualifikationsprüfung an der FH Technikum Wien abzulegen und damit für den Bachelor Smart Homes und Assistive Technologien die Voraussetzungen für ein Studium zu erwerben. Die Qualifikationsprüfung an der FH Technikum Wien ist keine allgemein gültige Studienberechtigungsprüfung. Man erwirbt damit lediglich die Qualifikation für einen bestimmten Studiengang der FH Technikum Wien. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass man sich zuerst um Aufnahme im gewünschten Studiengang bewirbt.
Welche Voraussetzungen muss ich als Bewerber*in aus dem Ausland erfüllen?
Wurden Ihre Dokumente im Ausland ausgestellt, müssen Sie diese entsprechend bestimmter Richtlinien beglaubigen lassen, sodass diese in Österreich – und somit an der FH Technikum Wien – anerkannt werden können. Wurden Ihre Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung vorlegen, für welche ebenfalls bestimmte Richtlinien einzuhalten sind. Auf der folgenden Seite können Sie das Ausstellungsland Ihrer Dokumente auswählen und werden von dort zu den dazugehörigen Beglaubigungsvorschriften und Übersetzungsrichtlinien weitergeleitet:
Länderliste für Beglaubigungsvorschriften
Wenn die Inhalte und Anforderungen ausländischer Zeugnisse nicht gleichwertig mit einer österreichischen Reifeprüfung sind, schreibt die Studiengangsleitung eine Ergänzungsprüfung vor. Diese ist für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung notwendig und muss vor der Zulassung abgelegt werden.
Für die Absolvierung eines Studienganges benötigt man mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 (siehe “Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen”). Diese Kenntnisse müssen durch ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werden. BewerberInnen mit einem Schul- oder Hochschulabschluss in der geforderten Sprache benötigen keinen Nachweis bzw. Zertifikat.
Im Einzelfall entscheidet die Studiengangsleitung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen.